Die DASL äußert Bedenken gegenüber dem geplanten Gesetzesentwurf, der in einem sehr kurzen Zeitrahmen verabschiedet werden soll, ohne ausreichende Fristen und Beteiligungsmöglichkeiten. 

Besonders kritisch wird die geplante Einführung des § 246e BauGB gesehen, da diese die grundlegenden Prinzipien des Baugesetzbuches infrage stellen und die Bauleitplanung erschweren könnte. Auch die Regelungen in § 36a sowie die Verbindung mit § 201a BauGB werden als potenziell problematisch betrachtet. Die DASL plädiert daher für eine Überarbeitung, die eine vollständige Streichung von § 246e vorsieht, sowie für klare Standards bei Zustimmung zu Abweichungen und Befreiungen. Zudem wird eine nachhaltige Überprüfung des Baugesetzbuches angeregt, um dessen Anwendungssicherheit und Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten. Die DASL setzt sich für einen konstruktiven Austausch und eine fachlich fundierte Weiterentwicklung des Baurechts ein.

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