Seit 45 Jahren setzt der Deutsche Städtebaupreis Maßstäbe für innovative und nachhaltige Stadtplanung. Ausgelobt von der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) und gefördert durch die Wüstenrot Stiftung, prämiert der mit insgesamt 25.000 € dotierte Preis herausragende Projekte, die unsere Städte und Gemeinden zukunftsweisend gestalten.
Bewertet werden unter anderem die Gestaltung des öffentlichen Raums, der ressourcenschonende Umgang mit Flächen sowie die Anpassung an zeitgemäße Lebensformen.
Mit dem Sonderpreis "Räume des Zusammenhalts – Städtebau, der verbindet" würdigt der Deutsche Städtebaupreis 2027 Projekte, die einen herausragenden städtebaulichen Beitrag zur Stärkung demokratischer Werte, sozialer Vielfalt und gemeinschaftlicher Lebensqualität im gebauten Raum leisten.
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Jetzt bewerben »Veröffentlichung der Dokumentation des Deutschen Städtebaupreis 2027
Seit mehr als 45 Jahren dient der mit insgesamt 25.000 € dotierte Deutsche Städtebaupreis der Förderung einer zukunftsweisenden Planungs- und Stadtbaukultur. Er wird ausgelobt von der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) und von der Wüstenrot Stiftung gefördert.
Mit dem Deutschen Städtebaupreis werden städtebauliche Projekte prämiert, die durch nachhaltige und innovative Beiträge zur Stadtbaukultur überzeugen. Dabei sollen die Projekte den Herausforderungen an die städtebauliche und freiraumplanerische Gestaltung ebenso gerecht werden wie den Anforderungen zeitgemäßer Lebensformen und einem sparsamen Umgang mit Ressourcen.
Der Sonderpreis ist ein Ideengenerator; er akzentuiert besonders dringliche Handlungsfelder im Städtebau und in der Stadtplanung. Das Thema des Sonderpreises 2027 lautet „Räume des Zusammenhalts – Städtebau, der verbindet“.
Ab 1. Mai bis zum 30. September 2025 können sich freischaffende und angestellte Stadtplaner/innen, Architekten/innen, Landschaftsarchitekten/innen sowie öffentliche und private Planungsträger/innen um die Preise bewerben.
Der Deutsche Städtebaupreis ist mit 15.000 € dotiert, der Sonderpreis mit 5.000 €. Die Preise werden in der Regel ungeteilt vergeben. Außerdem gibt es bis zu fünf Auszeichnungen, die mit jeweils 1.000 € dotiert sind und es werden Belobigungen ausgesprochen.
Die Vergabe der Preise, Auszeichnungen und Belobigungen erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Preisträger:innen, die Ausgezeichneten sowie die Belobigten erhalten als Zeichen der besonderen Anerkennung eine Urkunde im Rahmen einer Festveranstaltung am 02. Juli 2027 in der Akademie der Künste, Berlin.
Die Preisträger:innen jeder Kategorie sowie alle weiteren eingereichten Arbeiten werden der Öffentlichkeit im Rahmen einer bundesweiten Wanderausstellung und einer Dokumentation präsentiert.
Für den Städtebaupreis können städtebauliche Projekte eingereicht werden, die nach dem 1. Januar 2021 für Orte in der Bundesrepublik Deutschland realisiert wurden. Konzeption und Entwurf können auch älter sein. Teilrealisierte Projekte sind zulässig, soweit von den realisierten Abschnitten auf das Gesamtprojekt geschlossen werden kann. Die Projekte werden nach ihrer stadtfunktionalen, stadträumlichen, sozialen und architektonischen Qualität bewertet.
Ebenso wird geprüft, inwieweit das eingereichte Projekt die stadträumliche, stadtfunktionale und architektonischen Qualität des Gebiets verbessert und den dort wohnenden und arbeitenden Menschen zugutekommt. Den Projekten sollen integrierte Konzepte und eine beispielhafte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren zugrunde liegen. Auch der Prozess einer gelungenen Kooperation wird in die Bewertung einbezogen.
Mit dem Sonderpreis "Räume des Zusammenhalts – Städtebau, der verbindet" würdigt der Deutsche Städtebaupreis 2027 Projekte, die einen herausragenden städtebaulichen Beitrag zur Stärkung demokratischer Werte, sozialer Vielfalt und gemeinschaftlicher Lebensqualität im gebauten Raum leisten.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt hat im Städtebau bislang nicht die Sichtbarkeit, die seiner Bedeutung entspricht. Es fehlt an Indikatoren, Maßstäben und an einer Praxis, die die räumlichen Voraussetzungen systematisch in den Blick nehmen. Der Sonderpreis schließt diese Lücke und setzt ein klares Signal: Städtebau trägt Verantwortung für das soziale Fundament unserer Städte.
Zunehmende soziale Ungleichheit, demografische Veränderungen, Migration und Klimagerechtigkeit stellen Städte und Gemeinden vor neue Her ausforderungen; gesellschaftlicher Zu sammenhalt ist keine Selbstverständlichkeit. Viele dieser Entwicklungen werden im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen erfahrbar – im Quartier, im öffentlichen Raum, in der Nachbarschaft. Der Sonderpreis richtet daher den Blick auf den Städtebau als gestaltende, räumlich-soziale Kraft, die einen aktiven Beitrag zur demokratischen und sozialen Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden leisten kann. Ausgezeichnet werden städtebauliche Projekte, die das Miteinander stärken, gesellschaftliche Teilhabe fördern, sozialer Isolation entgegenwirken, Integration unterstützen und die Resilienz von Quartieren erhöhen. Nachhaltigkeit wird dabei als integratives Prinzip verstanden – sozial, kulturell, räumlich und ökologisch.
Gesucht werden realisierte Projekte aus Städten und Dörfern aller Größen, die nachweislich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und kulturellen Austausch beitragen und städtebaulich wirksam sind.
Ab 1. Mai bis zum 30. September 2026 (Datum des Poststempels) können sich freischaffende und angestellte Stadtplaner:innen, Architekten:innen, Landschaftsarchitekten:innen sowie öffentliche und private Planungsträger:innen um die Preise bewerben.
Die Liste aller zu den jeweiligen Preiskategorien einzureichenden Unterlagen finden Sie hier:
Die Bewerbungsunterlagen müssen als Ausdruck (DIN A4 oder DIN A3) UND als PC-fähige PDF-Datei vorgelegt werden. Der Ausdruck muss per Post geschickt werden. Die Datei kann per E-Mail oder auf einer CD per Post eingereicht werden. Alle Bilddaten müssen mindestens eine Bildgröße von 10 x 15cm bei 300 dpi Druckauflösung aufweisen sowie mit Nennung des Urhebers im Dateinamen versehen werden.
Die Einreichung von darüber hinaus gehenden Unterlagen, Modellen o.ä. ist möglich, geschieht aber auf Risiko und Kosten des Einsenders. Haftung bei Verlust von Unterlagen kann die Ausloberin nicht übernehmen. Die Unterlagen verbleiben bei der Ausloberin.
Die Jury besteht aus fünf bis sieben fachlich qualifizierten Mitgliedern aus unterschiedlichen Berufsfeldern.
Vertreten sind Expertise in wirtschaftlichen und soziologischen Fragen, in der Stadtplanung, in der planenden Verwaltung beziehungsweise Kommune sowie in der Denkmal- und Stadtbildpflege. Ergänzt wird sie durch weitere anerkannte Fachleute aus Städtebau und/oder Architektur. Die Jury des Deutschen Städtebaupreis 2027 setzt sich wie folgt zusammen.
Prof. Sabine Müller
Architektin und Hochschullehrerin
Marie-Theres Okresek
Landschaftsarchitektin
Alexander Poetzsch
Architekt und Präsident BDA
Prof. Dr. Christoph Rauhut
Landeskonservator und Direktor des Landesdenkmalamtes Berlin
PD Dr. Anja Reichert-Schick
Wüstenrot Stiftung
Monika Thomas
Präsidentin DASL
Prof. Dr.-Ing. Christina Simon-Philipp
Ständiger Gast für den Wissenschaftlichen Beirat (Hochschule für Technik)
Die Bekanntgabe der prämierten Projekte erfolgt im Rahmen der festlichen Preisverleihung nach dem Oscar-Prinzip.
Die Preisverleihung findet nach einem Symposium am 02. Juli 2027 in der Akademie der Künste am Pariser Platz in Berlin statt. Im Rahmen der Preisverleihung erfolgt die Eröffnung der Ausstellung zum Deutschen Städtebaupreis 2027, welche ab Herbst 2027 als Wanderausstellung deutschlandweit zu sehen sein wird.