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Am Freitag, den 8. Mai 2026, lud die Landesgruppe Nordrhein-Westfalen um 15:30 Uhr in die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zur Veranstaltung „Erste Erfahrungen mit dem Bau-Turbo“ ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen erste praktische Erfahrungen sowie rechtliche Einordnungen beschleunigter Planungs- und Genehmigungsverfahren. Vor dem Hintergrund der aktuellen wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen wurde intensiv diskutiert, welche Chancen, aber auch welche Grenzen die neuen Regelungen des Baugesetzbuches mit sich bringen.      

Als Referierende konnten Birgit Niedergethmann vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Dortmund sowie Alexander Wirth von Baumeister Rechtsanwälte aus Münster gewonnen werden. Beide beleuchteten das Thema aus unterschiedlichen, sich ergänzenden Perspektiven – juristisch, verwaltungspraktisch und städtebaulich.

Im Verlauf der Diskussion wurde sehr deutlich, wie wichtig eine differenzierte Betrachtung des sogenannten „Bau-Turbos“ ist. Insbesondere die Regelungen des § 31 Abs. 3 BauGB, des § 34 Abs. 3b BauGB sowie des § 246e BauGB weisen sehr unterschiedliche Voraussetzungen, Zielrichtungen und Anwendungsbereiche auf und sind dementsprechend auch unterschiedlich zu bewerten.

Nach der juristischen Einordnung durch Alexander Wirth gelang es Birgit Niedergethmann eindrucksvoll, das Auditorium auf den „Dortmunder Weg“ mitzunehmen, den die neuen Regelungen des Baugesetzbuches eröffnen. Dabei wurde deutlich, dass in den neuen Vorschriften durchaus die Chance gesehen wird, aufwendige und langwierige Bebauungsplanverfahren in bestimmten Fällen zu umgehen, ohne dabei städtebauliche Qualität oder langfristige nachhaltige Entwicklung aus dem Blick zu verlieren.

Unter dem Leitgedanken „Warum nicht auch einmal experimentieren?“ wurde diskutiert, inwiefern die neuen Instrumente flexiblere und schnellere Lösungen ermöglichen können. Gleichzeitig bestand Einigkeit darüber, dass die angestrebte Entlastung der Verwaltungen – wenn überhaupt – erst langfristig eintreten wird. Um die neuen Möglichkeiten der sogenannten Bau-Turbo-Paragrafen sinnvoll anwenden zu können, müssen zunächst innerhalb der Verwaltungen neue Prozess- und Entscheidungsstrukturen entwickelt werden.

Ebenso wurde herausgestellt, dass der „Bau-Turbo“ kein Allheilmittel darstellt. Je nach Projektkonstellation können weiterhin Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB eine sinnvolle und teilweise sogar vorzugswürdige Alternative sein – insbesondere vor dem Hintergrund der dort entfallenden Ausgleichsverpflichtungen.

Ein weiterer zentraler Punkt der Diskussion war die Frage nach Rechtssicherheit und Vertrauensschutz. Deutlich wurde, dass sämtliche fachrechtlichen Belange weiterhin uneingeschränkt bestehen bleiben und Investoren Rechtssicherheit letztlich erst mit einer belastbaren Baugenehmigung erhalten – nicht bereits durch die bloße gesetzliche Möglichkeit beschleunigter Verfahren.

Die Veranstaltung bot Raum für einen offenen, kollegialen Austausch und eine engagierte Diskussion zwischen den Teilnehmenden. Unterschiedliche Perspektiven aus Planung, Verwaltung, Recht und Immobilienwirtschaft wurden zusammengeführt und kritisch reflektiert.

In der Summe war die Veranstaltung für die rund 50 Teilnehmenden der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen eine ausgesprochen bereichernde Gelegenheit, sich mit den praktischen Auswirkungen und Herausforderungen der neuen gesetzlichen Instrumente auseinanderzusetzen.

Wir danken Birgit Niedergethmann und Alexander Wirth herzlich für ihre engagierten und fachlich fundierten Beiträge sowie allen Teilnehmenden für die intensive und konstruktive Diskussion zu diesem hochaktuellen Thema.