Der öffentliche Raum gehört allen, als Lebensraum und Wohnumfeld.
- Attraktiver öffentlicher Raum ermöglicht Bindungen der Bewohnerschaft an ihr Zuhause: Bleibefreiheit
- Attraktiver öffentlicher Raum ist mehr als Mobilität und nutzt auch den unmotorisierten Nutzern: Bleibesicherheit
- Attraktiver öffentlicher Raum ist wesentliche Voraussetzung für Handel, Gewerbe und privates Engagement: Bleibeatmosphäre
- Attraktiver öffentlicher Raum, resilient gestaltet mit Grünflächen und Bäumen, schützt vor Hitze und weiteren Folgen des Klimawandels: Bleibemöglichkeit.
Autor: Dipl.-Ing. Armin Keller
07. September 2026
Auch ein Blick in das für Städtebau und Stadtplanung wesentliche Rechtsinstrument, dem Baugesetzbuch (BauGB), verdeutlicht die wesentlichen Nutzungsansprüche an den öffentlichen Raum, die sich vor allem aus dem städtebaulichen Gesamtzusammenhang ergeben.
Diese sind hier beispielhaft, aber nicht abschließend aufgeführt sind (§ 136 BauGB). Zu berücksichtigen sind insbesondere
- gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung,
- die Verbesserung der Wirtschafts- und Agrarstruktur,
- die Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung,
- die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes und
- die Erfordernisse des Denkmalschutzes.
Der Begriff Öffentlicher Raum umfasst nicht nur öffentliche Straßen, Wege und Plätze. Im umfassenden Sinne zählen dazu auch Grünanlagen und Kinderspielplätze, bauliche Einrichtungen und Gebäude, die dem Gemeinbedarf dienen, Kinderspielplätze, Verkehrsanlagen und vieles mehr, was der Öffentlichkeit zugänglich ist. Die folgenden Ausführungen gelten vor allem dem Thema „Was sind uns die Straßen und Plätze wert?“, einer Frage bzw. Aufgabe, die bereits seit 55 Jahren im Rahmen der Städtebauförderung für Städte und Gemeinden in Deutschland eine wesentliche Rolle spielt.
Bleibefreiheit: Lebensraum und Wohnumfeld
Straßen und Plätze sind wichtige Bestandteile des Lebensraums der Bevölkerung. Denn Wohnen beschränkt sich nicht auf die eigenen vier Wände. Zum Wohnen gehört auch das Leben vor der Tür. Eine positive Einstellung zum Wohnumfeld wird durch bauliche Voraussetzungen gefördert. Dazu gehören gestalterische Qualität und menschlicher Maßstab. Ein lebenswertes Wohnumfeld, etwa durch Verkehrsberuhigung, stärkere Durchgrünung der Erschließungsstraßen und Innenhöfe, ist auch eine Voraussetzung für die dort Lebenden, ihre Gebäude instand zu setzen und zu modernisieren. Zahlreiche Gutachten von Wirtschaftsinstituten haben nachgewiesen, dass die hohe Anstoßwirkung öffentlicher Gelder für eine umfangreiche Einbindung privaten Kapitals in das Investitionsvolumen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen führt.
Breite und gestaltlose Straßenflächen werden von den Menschen und besonders von den Anwohnern immer als besonders großer städtebaulicher Missstand empfunden. Raumbindung und Erschließung werden durch eine aufeinander abgestimmte Zonierung des Freiraums vielfältiger und verbessern so dessen mögliche Nutzung. Das Wohnumfeld lässt sich dabei in unterschiedliche Bereiche privater, halbprivater, halböffentlicher und öffentlicher Art untergliedern. Dort, wo diese Übergangszonen verschwunden sind, wird die Entwicklung verstärkt, Aktivitäten, die früher im öffentlichen Raum stattfanden, in eigene räumlich ausgegrenzte Einrichtungen zu verlagern.
Kindlicher Lebensraum wird häufig durch äußere Barrieren, vor allem in Form verkehrsbelasteter Straßen im Wohnumfeld, begrenzt. Straßenverkehr kann somit eine wesentliche Rolle bei der Einschränkung des kindlichen Lebensraums spielen. Kinder sind umso weniger draußen anzutreffen, je verkehrsbelasteter die Straße ist, in der sie wohnen, und je höher die Eltern das Unfallrisiko einschätzen. Erwachsene können mit solchen Barrieren „kompetenter“ umgehen, sie „überspringen“ und ihre Aktivitäten an anderer Stelle fortsetzen. Für Kinder sind stark befahrene Straßen vor dem Haus dagegen echte und ohne Hilfe kaum überwindbare Hindernisse (A. Flade, L. Micheler: „Mobilität und Einstellung 10-17jähriger zum Straßenverkehr“, Darmstadt 1991). Dagegen hat sich eine „Bringkultur“ bei Eltern jüngerer Kinder entwickelt. Weil der Sprösslinge sich nicht allein auf der Straße bewegen können und sollen, geschweige denn spielen können, werden sie auch auf kurzen Wegen oft nur mit dem Auto zum Kindergarten oder zur Schule gebracht.
Aber auch alte und mobilitätsbeschränkte Menschen sind auf ein intaktes und zum Aufenthalt anregendes öffentliches Wohnumfeld angewiesen, um Kontakte zu erhalten oder zu knüpfen und einer drohenden Vereinsamung zu entgehen. Eine Gestaltung des öffentlichen Raums ohne bauliche Hindernisse erleichtert die alltägliche Mobilität und erhöht die Lebensqualität für alle, unabhängig von Alter, Art und Umfang einer etwaigen Beeinträchtigung.
Bleibefreiheit heißt auch, den öffentlichen Raum selbstbestimmt und selbstständig nutzen zu können und am öffentlichen Leben teilzunehmen.
Bleibeatmosphäre I: Der unverwechselbare Ort
Die Gestaltung des öffentlichen Raums steht immer im historischen Zusammenhang und richtet sich auch nach der Bedeutung des städtebaulichen Umfelds. Da der öffentliche Raum nicht nachrangig ist gegenüber der Hausarchitektur werden gerade in Stadt- und Dorfkernen mit historisch wertvollem Bestand von Denkmälern und in Bereichen mit Ensembleschutz hohe Anforderungen an die Materialauswahl für die Oberflächengestaltung des öffentlichen Raums gestellt. Bei noch erhaltenen alten Bodenbelägen ist daher vor jeder Umgestaltung, schon im denkmalpflegerischen Interesse, eine genaue Bestandsaufnahme und Bewertung erforderlich. Auch kann nur so geprüft werden, welcher Weg der Erneuerung wirtschaftlich gangbar ist. Alte Beläge sollten zur Bewahrung der historischen Ortsbilder möglichst wiederverwendet werden, gerade in einer Zeit, in der mit den natürlichen Ressourcen sparsam umgegangen werden muss.
Eine Schlussfolgerung aber, dass sich für Übergangsbereiche und eine bauhistorisch weniger bedeutsame Bebauung keine besonderen gestalterischen Ansprüche ableiten lassen, erscheint zwar naheliegend, ist aber nicht in jedem Einzelfall zutreffend. Ziel und Zweck einer Neukonzeption des öffentlichen Raums kann aber sein, dass gerade in Gebieten, die nicht zuletzt wegen ihrer scheinbar zweitrangigen Bebauung weitgehend vernachlässigt sin, durch eine aufwendigere Gestaltung im öffentlichen Raum überhaupt erst eine sichtbare Aufwertung erreicht werden soll. Sie soll ein Zeichen setzen für die Gewinnung von Identität der dort lebenden Bevölkerung mit ihrem Ort. Die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum unter Sicherheits- und Attraktivitätsgesichtspunkten kann wesentlich dazu beitragen, Verwahrlosungserscheinungen vorzubeugen, die die Abwanderung einkommensstärkerer Schichten ins Umland aufzuhalten und einer sozialen Polarisierung entgegenzutreten.
Auch im europaweiten Vergleich, etwa in den Städten Barcelona und Lyon, wird gerade diesen Gesichtspunkten durch eine verhältnismäßig aufwendige Gestaltung des öffentlichen Raums Rechnung getragen. Norman Foster hat in seiner Ansprache „Architektur mit sozialem Gewissen“ bereits in den neunziger Jahren auf den Wert des öffentlichen Raums und auf die nicht bloß materielle Zweckmäßigkeit der Architektur hingewiesen: „Das Beste unseres städtischen Erbes – baumbestandene Boulevards, Plätze, Parks – ist Zeugnis der Interessen und Investitionen früherer Generationen. Wir laufen Gefahr, diese Tradition nicht fortzusetzen, was für die Menschen heute wie auch für zukünftige Generationen einen tragischen Verlust bedeuten würde.“
Bleibeatmosphäre II: Standort für Handel und Gewerbe
Die Qualität des öffentlichen Raums ist als weicher Standortfaktor eine wesentliche Voraussetzung, damit die Existenzbedingungen für Handel und Gewerbe in den innerörtlichen Bereichen gesichert und verbessert werden können. Zu den Schwerpunkten der städtebaulichen Erneuerung in Deutschland zählt folgerichtig schon seit Beginn der Städtebauförderung 1971 die Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren (heute § 164b BauGB). Dabei gilt es vor allem auch den negativen Auswirkungen großflächiger Einzelhandelseinrichtungen auf der grünen Wiese entgegenzutreten. Selbst Bundespräsident Roman Herzog hat bereits 1991 vor der Verödung der Innenstädte und Ortskerne gewarnt und gefordert: „Wir müssen das Interesse der Bürger für ihre Städte wachhalten. Wir müssen die Bereitschaft fördern, erhaltenswerte Substanz auch dann zu restaurieren, wenn dies teurer ist als Neubauten.“
Auf die Frage, warum sich die Deutsche Bank Bauspar AG mit dem Thema „Platzgestaltung“ auseinandersetze und sich dazu sogar einen Wettbewerb ausgedacht hatte, äußerte sich seinerzeit ein Vorstandmitglied: „Natürlich ist es richtig, dass wir uns als Spezialinstitut für die Finanzierung des Wohnungsbaus keine Plätze finanzieren. Ist es aber nicht so, dass der wert eines Hauses steigt, wenn es in einer guten Umgebung liegt? Als Finanzierungsinstitut liegt uns daran, dass möglichst schon bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wichtige Aspekte der Stadtgestaltung beachtet und Faktoren berücksichtigt werden, die die Urbanität zu fördern in der Lage sind“.
Zum Thema „Was hat der Hässlichkeitscharakter mit dem Wirtschaftsfaktor öffentlicher Raum zu tun“ führt Hans Peter Wehrli, emeritierter Prof. Universität Zürich, aus, dass neben den eigentlichen Produkten, die zunehmend austauschbar sind, insbesondere die mit dem Erwerb verknüpften Erlebniswelten an Bedeutung gewinnen. Je besser der öffentliche Raum gestaltet ist, desto besser schneidet die Bewertung der Kunden über die allgemeine Einkaufsatmosphäre ab. Denn der Einkauf oder der Restaurantbesuch werden nicht nur unter dem Gesichtspunkt materieller Bedürfnisbefriedigung, sondern auch als soziale Akte empfunden, was auch dazu führt, den Bürgersinn zu stärken. Zudem hat sich nach Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in aller Regel die Lagegunst aufgrund der geschaffenen Bleibeatmosphäre verbessert.
Bleibesicherheit: Die Rolle des Verkehrs
Bei der Planung und Erneuerung des öffentlichen Raums spielt die Erschließungsfunktion des öffentlichen Raums von je her eine wesentliche Rolle. Grundsätzlich zu klären sind dabei die Fragen der Verkehrsbedeutung und -belastung, der Verkehrsführung und -beruhigung sowie die Fragen des ruhenden Verkehrs. So haben etwa Ortsstraßen im Verlauf von Verbindungen höherrangiger Funktionsstufen höhere Ansprüche aus der Verbindungsfunktion als Straßen von nur örtlicher Bedeutung. Ein Verkehrskonzept muss aber auf seine Verträglichkeit mit allen Anforderungen an den öffentlichen Raum in Einklang gebracht werden, und dies insbesondere auch für Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.
Eine Straßengestaltung, die zur Verringerung der Geschwindigkeiten der Fahrzeuge führt, ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit des nichtmotorisierten Verkehrs. Denn die Gefahr, als Fußgänger im Straßenverkehr getötet zu werden, ist deutlich höher, als das dort bestehende durchschnittliche Tötungsrisiko. Unfälle mit Personenschäden sind in den Ortsdurchfahrten kleinerer Orte überproportional vertreten. Die vorherrschende Unfallursache ist, neben Alkohol, die nicht angepasste Geschwindigkeit. Bemerkenswert auch ist nach Untersuchungen des Arbeitskreises Verkehr und Umwelt, dass fast ein Viertel aller Wege bis zu 500 m in Deutschland mit dem PKW zurückgelegt werden. Bleibesicherheit bedeutet in diesem Kontext vor allem die Sicherheit der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden.
Bleibemöglichkeit: Umwelt und Natur
Eine langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen, und nicht zuletzt auch der menschlich verursachte Klimawandel, setzen voraus, dass die ökologischen Ansprüche an alle bebauten und unbebauten Flächen berücksichtigt werden. Entsprechend dem Leitziel des § 1 a BauGB sollten Befestigung oder gar Versiegelung auf das notwendige Mindestmaß begrenzt werden.
Ökologisch günstiger und billiger ist es, wenn nur die Flächen befestigt werden, die auch tatsächlich befahren werden. Straßen und Plätze müssen nicht bis an die privaten Grundstücksgrenzen oder Hauskanten zubetoniert oder zugepflastert werden. Selbst kleine Grünstreifen und Einfriedungen können als sogenannte weiche Übergänge das Erscheinungsbild eines Ortes positiv beeinflussen.
Das Erscheinungsbild und die Atmosphäre eines Ortes werden im hohen Maße auch durch Grünflächen, Vorgärten, markante Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen geprägt. Laubbäume können Gebäude verbinden, die ohne Beziehung zueinanderstehen. Sie binden Häuser in die Landschaft ein und können durch geschickte Anordnung zur Verkehrsberuhigung beitragen. Sie benötigen ein Umfeld, in dem sie gedeihen können: Platz für die Krone und Platz für die Wurzeln.
Bei allen Vorhaben sind erhaltenswerte Bäume im Bestandsplan zu kennzeichnen und rechtzeitig vor Beginn etwaiger Baumaßnahmen zu schützen. So heißt es schon in der Brandenburgischen Chausseeordnung von 1824: „Wer Chausseebäume absichtlich verderbt, soll das erste Mal mit Gefängnis von einem Tag bis zu vierzehn Tagen oder mit verhältnismäßiger Chausseearbeit belegt werden.“ Die aktuellen Hitzeperioden verdeutlichen, dass Bäume sowohl als Schattenspender als auch zur Abkühlung wertvolle Bleibemöglichkeiten bieten können.
Quellen:
Bahnreisende werden immer häufiger zurückgelassen: DB klärt über 2.Klasse-Regelung auf. In: Frankfurter Rundschau, Frankfurt am Main, 02.08.2026
Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG: „Ein zweites Gipfelkreuz für die Zugspitze“; Meldung vom 02.07.2025; abgerufen am 14.08.2026 https://zugspitze.de/de/Ein-zweites-Gipfelkreuz-fuer-die-Zugspitze_bba_1716742
DRV - Deutscher Reiseverband e.V. (Hrsg.): Fakten und Zahlen zum Deutschen Reisemarkt – Ausgaben 2015 und 2025; Berlin 2016, 2026,
Dümmer, Katharina: „ADAC-Staubilanz 2025: So viel Stillstand gab es auf deutschen Autobahnen“; Meldung vom 05.02.2026; abgerufen am 14.08.2026 https://www.adac.de/news/staubilanz-2025/
Horny, Inga: „Die Übertourismus-Plage – Ursachen und Gegenstrategien“; Hrsg.: Dachverband Stadtmarketing Austria; Leoning, 2024
Knupfer, Gabriel: „Von Bali bis Amsterdam – Zehn Maßnahmen gegen den Massentourismus“; in Blick, 05.02.2025, Zofingen, Zürich 2025
Mobilität in Deutschland – MiD 2023: Ergebnisbericht; Hrsg.: Bundesministerium für Verkehr; Bonn, 2025
Müller, Peter und Peter Sturm: „Schnelle Orte – Langsame Orte. Vielfältige Geschwindigkeitsstrukturen – eine Alternative zur räumlichen Nutzungsmischung?“; in: Deutsche Bauzeitschrift (DBZ) Heft 8, 1997 (S. 87 -91)
Reuschenbach, Julia und Korbinian Frenzel: „Defekte Debatten – Warum wir als Gesellschaft besser streiten müssen“; Berlin 2024, Suhrkamp Nova (S. 261 und 265)
Slotawa, Florian: „Museumssprints“; Ausstellung „Tempo, Tempo“ in den Opelvillen Rüsselsheim; 23.04. bis 31.08.2008; siehe auch: https://www.florianslotawa.de/project/museums-sprints/
Sturm, Peter: „Stop and Go“: Stationen des Durchgangsverkehrs; Katalog zur Ausstellung „Transit: Ströme“ (15. April bis 4. September 2016 in der Galerie der Schader-Stiftung, Hrsg.), Darmstadt (S. 12-15)