Im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung äußert die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) ihre Position zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hinsichtlich eines Gesetzes zur Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB).
Die DASL begrüßt die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 2024 als wichtigen ersten Schritt zur Stärkung nachhaltiger und klimafreundlicher Stadtentwicklung. Die Änderungen setzen auf die Förderung von Innenentwicklung, die Berücksichtigung von Klimaschutz, Bodenschutz und nachhaltiger Mobilität. Besonders die Verknüpfung von Siedlungs-, Freiraum- und Mobilitätsentwicklung sowie die stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit werden positiv hervorgehoben.
Allerdings kritisiert die DASL die Detailtiefe mancher Regelungen, den fehlenden Ausbau kommunaler Vorkaufsrechte sowie die unzureichende Integration des Bodenrechts und die Notwendigkeit, den Bodenmarktdysfunktionalitäten entgegenzuwirken. Die Akademie fordert klare Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Bodenpolitik und betont, dass die Novelle nur ein Anfang ist – ein umfassender Transformationsprozess für eine nachhaltige, lebenswerte Stadtplanung ist notwendig.
Fazit und Ausblick:
Die Novellierung ist nur ein erster Schritt. Das Baugesetzbuch muss in den kommenden Jahrzehnten weiterentwickelt werden, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Die DASL bietet ihre Expertise an, um den Prozess aktiv zu begleiten.
Die vollständige Stellungnahme der DASL können Sie hier abrufen.