Die DASL fordert eine grundlegende Überarbeitung der aktuellen Baugesetzbuch-Novelle, die am 4. September 2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Obwohl das Ziel dieser Gesetzesänderung darin besteht, eine gerechte, nachhaltige und effiziente Stadtentwicklung zu fördern, stellen die Mitglieder der DASL fest, dass wesentliche Chancen ungenutzt bleiben. Der Appell der DASL: Baugesetzbuchnovelle neu auflegen! wurde auf der Mitgliederversammlung der DASL im Rahmen der Jahrestagung in Bremen am 21. September 2024 verabschiedet. Dieser Appell ist das Resultat intensiver fachlicher Diskussionen und Überlegungen unserer Mitglieder während der Akademieversammlung in Bremen.
Er greift zentrale Fragen auf, die bei der Novellierung stärker berücksichtigt werden sollten, und enthält praxisnahe Empfehlungen, um die Umsetzung von Bau- und Planungsvorhaben zu erleichtern.
Wesentliche Punkte:
- Die geplanten Änderungen in § 31 ermöglichen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eine Überschreitung der baulichen Dichte, was die Steuerung durch die Ausschüsse und Parlamente als auch die Mitwirkungsmöglichkeiten und Mitwirkung der Bürger einschränkt.
- Die Ergänzungen zu Klimaanforderungen in § 34 sind unzureichend und unklar formuliert.
- Die Einführung des § 246e könnte zu unkontrolliertem Siedlungsbau führen, ohne soziale oder infrastrukturelle Aspekte zu berücksichtigen.
- Insgesamt bleibt die Novelle hinter den Erwartungen zurück: Es fehlen Maßnahmen zur Stärkung der Bauleitplanung und einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik.
- Erweiterte Befreiungen und Abweichungen schwächen die Orientierung und erhöhen die Gefahr rechtlicher Streitigkeiten. Die DASL fordert, die Novelle zu überarbeiten, um eine transparente, sozial gerechte und nachhaltige Stadtentwicklung zu sichern. Die aktuelle Gesetzesänderung erschwert die kommunale Planung und steht einer integrierten Stadtentwicklung im Wege.