Die DASL entwickelt Perspektiven für die Weiterentwicklung des Planungs- und Baurechts

Wie muss das Planungs- und Baurecht gestaltet sein, damit es eine gerechte, soziale und klimaresiliente Entwicklung unserer Städte und Regionen ermöglicht? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Arbeitsprozess BauGB der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL).

Nach zwei Jahren intensiver Auseinandersetzung mit anstehenden Änderungen des Baugesetzbuches richtet die DASL ihren Blick auf die grundlegenden Fragen: Welche Anforderungen muss ein zukunftsfähiges Planungsrecht erfüllen? Wo braucht es neue Ansätze, wo Vereinfachungen? Und wie lassen sich die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen stärken?

Ziel des auf zwei Jahre angelegten Arbeitsprozesses ist es, fachlich fundierte und praxisnahe Grundlagen für die mittelfristige Weiterentwicklung des Planungs- und Baurechts zu schaffen. Damit möchte die DASL die fachliche und politische Debatte über notwendige Reformen aktiv mitgestalten.

Wozu brauchen wir ein starkes Planungsrecht?

Ein leistungsfähiges Planungsrecht schafft die Voraussetzungen, um die räumliche Entwicklung vorausschauend zu steuern, öffentliche Interessen zu sichern und gesellschaftliche Transformationsprozesse zu gestalten. Der Arbeitsprozess untersucht, wie rechtliche Rahmenbedingungen vereinfacht und zukunftsfest weiterentwickelt werden können, ohne die Gestaltungsfähigkeit der Kommunen zu schwächen.

Dabei stehen die Praxisrelevanz der erarbeiteten Grundlagen, der fachliche Austausch und die Diskussion unterschiedlicher Positionen innerhalb der DASL im Mittelpunkt.

Fünf Beratungspfade

Der Arbeitsprozess betrachtet die Aufgaben des Planungsrechts aus fünf thematischen Perspektiven:

  • Flächennutzung und Innenentwicklung: Flächen effizient und ressourcenschonend nutzen, Innenstädte transformieren und unterschiedliche Nutzungsansprüche miteinander vereinbaren.
  • Öffentliche Räume und Natur: Biodiversität sichern sowie Straßen, Plätze und Freiräume klimaresilient und lebensqualitätsfördernd gestalten.
  • Soziale Gerechtigkeit und Daseinsvorsorge: Bezahlbaren Wohnraum sichern, integrierte Stadtentwicklung stärken und die Versorgung mit sozialer und technischer Infrastruktur ermöglichen.
  • Baukultur und Gestaltung: Das baukulturelle Erbe bewahren, die Qualität der gebauten Umwelt fördern und Beteiligungsprozesse weiterentwickeln.
  • Infrastruktur und Transformation: Die räumlichen Voraussetzungen für Klimaanpassung, Digitalisierung, Mobilität, Energieversorgung und Krisenvorsorge schaffen.

Die Beratungspfade werden gemeinsam mit Fachleuten und Mitgliedern der DASL bearbeitet. Sie sind offen angelegt, sodass weitere Fragestellungen im Verlauf des Prozesses aufgenommen werden können.

Gemeinsam Grundlagen schaffen

Der Arbeitsprozess verbindet unterschiedliche fachliche Perspektiven mit den Erfahrungen der Planungspraxis. In thematischen Arbeitsgruppen werden Grundsatzpapiere entwickelt, innerhalb der DASL diskutiert und schrittweise zu einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage verdichtet.

Bis Sommer/Herbst 2027 soll eine Grundlage vorliegen, die zentrale Herausforderungen des Planungs- und Baurechts benennt und Perspektiven für seine zukunftsfähige Weiterentwicklung aufzeigt.

Die DASL möchte damit einen Beitrag zu einer grundlegenden, fachlich fundierten und praxisnahen Debatte über die Zukunft des Planungsrechts leisten.