Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Bei einer Stornierung gelten die nachfolgenden Regelungen:

  1. Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen der DASL und dem/der teilnehmenden Person.
  2. Bei Verhinderung kann der/die teilnehmende Person kostenfrei eine/n Ersatzteilnehmer:in benennen, sofern diese Meldung an einem Arbeitstag (Mo-Fr) mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erfolgt.
  3. Die teilnehmende Person ist zur Stornierung der gebuchten Dienstleistung (Veranstaltung) berechtigt. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Die DASL verlangt in diesem Fall eine angemessene Entschädigung. Der Entschädigungsanspruch wird wie folgt pauschaliert: 
    Stornierung 5 Arbeitstage (Mo-Fr) vor vertraglich vereinbarter Leistungserbringung: 100% der vereinbarten Vergütung, wenn der/die Vertragspartner:in nicht ausdrücklich nachweist, dass der DASL ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Entschädigungspauschale. Erscheint der/die teilnehmende Person schuldhaft nicht am Veranstaltungstermin, werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.