Wird über Nachverdichtung gesprochen, geht es meist um bauliche Maßnahmen. Die Nachverdichtung von Grün muss zukünftig den gleichen Stellenwert bekommen, um die Lebensqualität unserer Baugebiete zu verbessern, oder mindestens zu erhalten.
Autorin: Doris Grabner
Landschaftsarchitektin bdla und Stadtplanerin BYAK AkHH DASL
03. Juli 2025
Widerspricht die grüne Nachverdichtung dem Wunsch und der Notwendigkeit nach baulicher Nachverdichtung oder kann beides gleichermaßen gelingen?
Spätestens mit dem seit August letzten Jahres geltenden Nature Restoration Law der EU ist gesetzt, dass die Deckung mit Bäumen in Stadträumen nicht mehr abnehmen darf (siehe dazu Nature Restoration Law Art. 8*)!
Erläuterung Schwarzplan Grün siehe Forschungsbereich Lehrstuhl LAREG an der TUM:
https://www.arc.ed.tum.de/lareg/forschung/stadt-und-freiraum/schwarzplan-gruen/
Vorschlag Schwarzplan Grün, Next Level - Underground:
Bäume sind eines der vorrangigen „Instrumente“ zur Verbesserung des Mikroklimas in überhitzten Städten und wirken auch auf der mentalen Ebene. Viele weitere positive Aspekte wie bspw. ihren Beitrag zur Biodiversität bleiben hier der Einfachheit halber unaufgezählt.
Jede Stadt sollte mittels einer noch zu programmierenden App einfach in der Lage sein, alle verfügbaren GIS/CAD-Daten(banken) übereinander zu legen und in einen Plan zu kombinieren, der mögliche Baumquartiere zeigt. (Parameter bspw. Mindestgröße, spartenfrei, nicht überbaut, unversiegelt, hydro-/geologische Bedingungen etc.) Dabei sind „weiche Faktoren“ wie bspw. einfach und kostengünstig zu verlegende Sparten, (teil)rückbaubare Verkehrs- und Stellplatzflächen, Denkmalschutzbelange/Sichtachsen, alternativ organisierbare Feuerwehr- oder Veranstaltungsflächen etc herauszuarbeiten und differenziert darzustellen.
Zusätzlich könnten auch noch Aufwandskategorien (zB in EUR/Baum) generiert werden für eine ökonomische Abwägung.
Dies wäre ein fabelhaftes Werkzeug, um über Baumstandorte im Bestand zu entscheiden und es wäre gleichermaßen ein Instrument zur vorausschauenden Stadtentwicklung.
Die Programmierung könnte Open Source über einen Förderantrag des Bundes im Rahmen der Umsetzung des Restauration Laws finanziert werden, durch Profis wie bspw. Fa. ESRI in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Pilot-Kommunen geschehen und danach als Freeware zur Verfügung gestellt werden.
Solange wir ein solches Tool nicht haben, muss diese Arbeit dringend dennoch geleistet werden, mit
entsprechendem Aufwand.
Aufgestellt:
Doris Grabner
Landschaftsarchitektin bdla und Stadtplanerin BYAK AkHH DASL
* Art 8 des Nature Restauration Law, gültig seit 18.08.2024 ohne zusätzliche nationale Rechtsumlegung,
Zusammenfassung:
• Bis 2030 kein Nettoverlust an Grünflächen und Baumüberschirmung in städtischen Ökosystemgebieten auf
nationaler Ebene.
• Ausgenommen werden hiervon können städtische Ökosystemgebiete, in denen der Anteil der städtischen
Grünflächen 45 % und der Anteil der städtischen Baumüberschirmung 10 % übersteigt.
• Ab 2031 Positiver Trend
in der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen der Baumüberschirmung in jedem städtischen
Ökosystemgebiet bis ein zufriedenstellendes Niveau erreicht ist (Erfassung ab 2031 alle 6 Jahre).
Quelle: BfN