Organisation
Die Zahl der Mitglieder ist satzungsgemäß auf 400 beschränkt. Auf diese Zahl werden die Mitglieder, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, nicht angerechnet. Neue Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag einer Landesgruppe vom Präsidium berufen. Zu Korrespondierenden Mitgliedern werden Fachleute aus dem Ausland berufen. Natürliche und juristische Personen, die das Wirken der Akademie zu unterstützen bereit sind, können Fördernde Mitglieder werden.
Organe der Akademie sind die Akademieversammlung und das Präsidium.
Dieses setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem
Wissenschaftlichen Sekretär, den Vorsitzenden der Landesgruppen und drei
aus der Mitte der Akademie gewählten Mitgliedern zusammen.
Die
Akademie gliedert sich in acht Landesgruppen, in denen sich ein Großteil
der Arbeit der Akademie vollzieht.
Die Akademie ist Trägerin von drei Instituten, die sich vornehmlich mit Aufgaben der allgemeinen städtebaulichen Forschung, der postgradualen Weiterbildung sowie der Laufbahnbefähigung im Öffentlichen Dienst befassen.
Deutsche Akademie