Fristverlängerung - Deutscher Städtbaupreises 2012
Die Frist zur Einreichung der Projekte für den Deutschen Städtebaupreis 2012 wird um zwei Wochen bis zum
15. April 2012
verlängert. Bis zu diesem Termin können sich freischaffende und angestellte Stadtplanerinnen und Stadtplaner, Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie öffentliche und private Planungsträger um den Preis bewerben. Die Fristverlängerung gilt gleichermaßen für den parallel ausgelobten Sonderpreis, der sich in diesem Jahr dem Thema "Transformation und Integration technischer Infrastrukturen" widmet.
Die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung lobt mit Beginn des neuen Jahres den Deutschen Städtebaupreis 2012 aus. Unter der Schirmherrschaft des Deutschen Städtetages wird er von der Wüstenrot Stiftung gefördert.
Seit nunmehr über 30 Jahren dient der Deutsche Städtebaupreis der Förderung einer zukunftsweisenden Planungs- und Stadtbaukultur.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbungen und wünschen allen viel Erfolg.
Weitere Informationen und das Bewerbungsformular erhalten Sie hier.
Die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung
- ist ein Zusammenschluss von Fachleuten, die auf den Gebieten des Städtebaus und der Landesplanung oder der damit verknüpften Forschungs- und Planungsdisziplinen durch besondere Leistungen hervorgetreten sind,
- geht zurück auf die 1922 gegründete Freie Akademie des Städtebaus und hat sich 1946 unter dem heutigen Namen konstituiert,
- ist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und selbstlos tätig ist,
- hat nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit ihren Sitz wieder in Berlin und ist dort in das Vereinsregister eingetragen.
Die Zahl der Mitglieder ist satzungsgemäß auf 400 beschränkt. Auf diese Zahl werden die Mitglieder, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, nicht angerechnet. Neue Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag einer Landesgruppe vom Präsidium berufen. Zu Korrespondierenden Mitgliedern werden Fachleute aus dem Ausland berufen. Natürliche und juristische Personen, die das Wirken der Akademie zu unterstützen bereit sind, können Fördernde Mitglieder werden.
Organe der Akademie sind die Akademieversammlung und das Präsidium.
Dieses setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem
Wissenschaftlichen Sekretär, den Vorsitzenden der Landesgruppen und drei
aus der Mitte der Akademie gewählten Mitgliedern zusammen.
Die
Akademie gliedert sich in acht Landesgruppen, in denen sich ein Großteil
der Arbeit der Akademie vollzieht.
Die Akademie ist Trägerin von drei Instituten, die sich vornehmlich mit Aufgaben der allgemeinen städtebaulichen Forschung, der postgradualen Weiterbildung sowie der Laufbahnbefähigung im Öffentlichen Dienst befassen.
Deutsche Akademie